Sinn und Zweck der Währungsreform
Die Währungsreform dient der Neuordnung des Geldwesens eines Landes, meist bei Zerrüttung durch eine offene oder zurückgestaute Inflation, besonders nach Kriegen.
Ziel der Währungsreform ist es, die gestörten Funktionen des Geldes wiederherzustellen oder auch ein neues Währungssystem einzuführen.

Währungsreform in Deutschland 1948

In Deutschland wurde nach dem zweiten Weltkrieg das Geldwesen in den drei westlichen Besatzungszonen durch die Währungsreform vom 21.06.1948 neu geordnet.
Das Währungsgesetz führte die Deutsche Mark, kurz DM, als neue Währungseinheit ein. Alle Altgeldbestände mussten auf Bankkonten eingezahlt werden. Als Kopfquote erhielt jeder Einwohner sechzig Deutsche Mark gegen sechzig Reichsmark eingetauscht, von denen vierzig Deutsche Mark sofort und zwanzig Deutsche Mark zwei Monate später ausgezahlt wurden.

Gewerbebetriebe erhielten sechzig Deutsche Mark pro Beschäftigten.

waehrungsreformDas Umstellungsgestz bestimmte, dass die Altgeldguthaben bei den Banken im Verhältnis zehn zu eins umgestellt wurden. Von denm sich ergebenden Deutschen Mark-Betrag wurden jedoch nach Abzug der Kopfquote zunachst nur die Hälfte, später nochmals zehn Prozent und dann fünf Prozent freigegeben. Der Rest ist verfallen.
Sonstige Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel Pfandbriefe oder Schuldverschreibungen, wurden im Verhältnis zehn zu eins umgestellt.
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie etwa Löhne, Mieten, Renten und dergleichen, wurden im Verhältnis eins zu eins umgestellt.
Altgeldguthaben der Gebietskörperschaften, der Bahn und Post, der Kreditinstitute und der ehemaligen Reichsbehörden wurden gestrichen.
Zum Ausgleich ihrer Bilanzen erhielten die Banken und die Versicherungen für gestrichene oder nichtig gewordene Forderungen, zum Beispiel an das Reich, sogenannte Ausgleichsforderungen.

Alle Währungsreformen in Deutschland (nach Jahren)

  • 1871 – 1873
  • 1924
  • 1948
  • 1957
  • 1990
  • 1999 / 2002 (Euro als Buchgeld 1999 und ab 2002 als Bargeld)

Das Emissionsgesetz verlieh der Bank deutscher Länder das alleinige Recht zur Ausgabe von Bankknoten und Münzen. Das am 21.08.1949 erlassene Deutsche Mark-Bilanzgesetz gestattete den Unternehmen, ihre Bilanzposten ohne Rücksicht auf frühere Ansätze neu zu bewerten.
In der sowjetischen Besatzungszone erfolgte die Währungsreform am 23.06.1948. Grundsätzlich galt das Umtauschverhältnis zehn zu eins. Die Kopfquote betrug siebzig Mark. Die Konten bestimmter staatlicher Organisationen und Betriebe sowie Sparbücher bis zu hundert Reichsmark wurden fünf zu eins umgestellt. Ein großer Teil der Bankguthaben war bereits 1945 blockiert worden.
West-Berlin wurde durch mehrere Verordnungen der Militärkommandanten zwischen dem 23.06.1948 und dem 20.03.1949 schrittweise in das westdeutsche Währungssystem einbezogen.

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